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   BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81   

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https://dejure.org/1982,7064
BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81 (https://dejure.org/1982,7064)
BSG, Entscheidung vom 05.10.1982 - 7 RAr 83/81 (https://dejure.org/1982,7064)
BSG, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - 7 RAr 83/81 (https://dejure.org/1982,7064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 10 Abs 2 Schwb

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchführung des Anzeigeverfahrens; Regelung durch Verwaltungsakt; Verwaltungsaktbefugnis der BfA; Saisonbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 26/79

    Schadenersatzanspruch - Unrichtige Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung - Klageart

    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81
    Bundesverwaltungsgerichts (BSGE 15, 14, = SozR Nr. 82 zu S 54 SGG; BSGE 24, 190, 191 = SozR Nr. 18 zu S 47 VeerG; BSGE 25, 268, 269 = SozR Nr. 20 zu 5 47 VeerG; BSGE 35, 188, 189 = SozR Nr. 61 zu 5 51 SGG; BSGE 40, 96, 97 = SozR 2200 S 393 Nr. 2; BSGE 49, 291, 292 = SOzR 4100 S 145 Nr. 1; BVerwGE 27, 131, 132; 30, 211, 212; 40, 85) die sachliche Zuständigkeit der Gerichte gegeben, die für die Anfechtung hoheitlicher Regelungen dieser Art zuständig sind.

    Ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis liegt immer dann vor, wenn ein Hoheitsträger aufgrund besonderer ihn berechtigende oder verpflichtende Rechtsvorschriften beteiligt ist (BSGE 35, 188, 191; 49, 291 = SozR 4100 5 145 Nr. 1).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Februar 1980 (BSGE 49, 291 = SozR 4100 S 145 Nr. 1) hervorgehoben hat, berechtigt nicht jedes öffentlich-rechtliche Verhältnis den zu- ständigen Träger der öffentlichen Verwaltung, Ansprüche aus diesem Rechtsverhältnis durch Verwaltungsakt geltend zu machen.

    Die Befugnis zum Erlaß eines Verwaltungsaktes erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BSG und des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- (Nachweise vgl Urteil des Senats vom 12. Februar 1980 aaO) zusätzlich zum öffentlich-rechtlichen Verhältnis eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder eine Legitimation durch die Überordnung der Verwaltungsbehörde gegenüber dem Adressaten.

  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 167/72

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Öffentlich-rechtliche Natur -

    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81
    Bundesverwaltungsgerichts (BSGE 15, 14, = SozR Nr. 82 zu S 54 SGG; BSGE 24, 190, 191 = SozR Nr. 18 zu S 47 VeerG; BSGE 25, 268, 269 = SozR Nr. 20 zu 5 47 VeerG; BSGE 35, 188, 189 = SozR Nr. 61 zu 5 51 SGG; BSGE 40, 96, 97 = SozR 2200 S 393 Nr. 2; BSGE 49, 291, 292 = SOzR 4100 S 145 Nr. 1; BVerwGE 27, 131, 132; 30, 211, 212; 40, 85) die sachliche Zuständigkeit der Gerichte gegeben, die für die Anfechtung hoheitlicher Regelungen dieser Art zuständig sind.

    Ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis liegt immer dann vor, wenn ein Hoheitsträger aufgrund besonderer ihn berechtigende oder verpflichtende Rechtsvorschriften beteiligt ist (BSGE 35, 188, 191; 49, 291 = SozR 4100 5 145 Nr. 1).

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81
    Dagegen spricht auch, daß es der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gebietet, den einzelnen von unnötigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu verschonen (BVerfGE 17, 306, 317).
  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93

    Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe -

    Notwendig könnte die Beiladung allenfalls sein, wenn die Hauptfürsorgestelle bei Erlaß ihres Bescheides über rückständige Ausgleichsabgaben (§ 11 Abs. 2 SchwbG) an Feststellungsbescheide der Beklagten nach § 13 Abs. 2 S 2 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) gebunden wäre (vgl zu dieser Überlegung BSGE 54, 117, 118 = SozR 3870 § 10 Nr. 1).

    Die gesetzliche Regelung macht deutlich, daß der Arbeitgeber seine Ausgleichsabgabe vollinhaltlich selbst berechnet; der Hauptfürsorgestelle steht allerdings eine Prüfungspflicht und ein Prüfungsrecht anhand der von der Arbeitsverwaltung übermittelten Anzeigen zu (Wiegand, Komm zum SchwhG, Stand Juni 1993, RdNr 9 zu § 11; Cramer, SchwbG, 4. Aufl, RdNr 14 zu § 11; vgl zum früheren Recht BSGE 54, 117, 120 = SozR 3870 § 10 Nr. 1).

    Dies hätte einer eindeutigen Formulierung vornehmlich deshalb bedurft, weil die Gesetzesänderung eine Reaktion auf ein Urteil des Senats (BSGE 54, 117 ff = SozR 3870 § 10 Nr. 1) aus dem Jahre 1982 war (Dörner, SchwbG, Stand September 1993, Anm III zu § 13).

    In der zitierten Entscheidung hat der Senat nämlich entschieden, daß es der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gebiete, den einzelnen von unnötigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu verschonen (BSGE 54, 117, 120 = SozR 3870 § 10 Nr. 1).

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 35/83

    Verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils - Fehlen von Gründen im Urteil

    Entgegen der nach seiner Entscheidung ergängenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG vom 5. Oktober 1982 - 7 RAr 83/81 -) sei es der Auffassung, daß die Beklagte insoweit auch eine Regelungsbefugnis habe und entscheiden könne, ob die Klägerin einen Saisonbetrieb betreibe.

    Das LSG nimmt auf den Seiten 8, 9 und 10 seines Urteils zu der Entscheidung des Senats vom 5. Oktober 1982 - 7 RAr 83/81 - Stellung.

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 47/91

    Zulässigkeit der Beratung - Anrechnung auf Pflichtplatz - Werkstatt für

    Damit hat der Gesetzgeber der BA die Befugnis zur Feststellung anzuzeigender Verhältnisse durch Verwaltungsakt eingeräumt (vgl zur nach der früheren Gesetzeslage fehlenden Befugnis der BA, eine Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen: BSGE 54, 117 = SozR 3870 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 26.10.1989 - 9 RV 7/89

    Überleitung eines Unterhaltsanspruchs als Verwaltungsakt, Prüfungsumfang bei

    Für die Anfechtungsklage gegen die Überleitungsanzeige ist die Sozialgerichtsbarkeit allein deshalb zuständig, weil die beklagte Versorgungsverwaltung durch einen Verwaltungsakt gehandelt hat (BSGE 49, 291, 292 = SozR 4100 § 145 Nr. 1; BSGE 54, 117 f = SozR 3870 § 10 Nr. 1; zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil des BSG vom 13. Juni 1989 - 2 RU 32/88 -).
  • LSG Bayern, 27.05.1982 - L 9/Al 110/81

    Zum Begriff des Saisonbetriebes iSv SchwbG § 7 Abs. 2

    Der Senat vermag jedoch deswegen nicht der vom Landessozialgericht Berlin vertretenen Auffassung (Urteil vom 10.4.1981, L 4/Ar, 60/79, nicht rechtskräftig, Revision beim BSG unter dem Az.: 7 RAr 83/81 anhängig) zu folgen, daß die Eigenschaft als Saisonbetrieb von einer Schwankung des Personalbestandes um mindestens 10 v.H. abhängt.
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